Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elektro-Schlund GmbH
für Verträge über die Erstellung eines Stromanschlusses auf Messen, Festivitäten, Märkten und sonstigen Veranstaltungen
-Stand 01/2024-
§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunde“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die Erstellung eines Stromanschlusses auf Messen, Festivitäten, Märkten und sonstigen Veranstaltungen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung der Leistungen durch den Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (zB. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot, Änderungen der Leistungen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunde Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Auch in Prospekten, Anzeigen, Websites usw. enthaltene Angaben sind, auch bezüglich der Preisangaben, unverbindlich. Eine Annahme unserer Angebote kann nur innerhalb von vier Wochen ab Angebotserteilung erfolgen. Der Widerruf unserer Angebote bleibt bis zur ausdrücklichen Annahme vorbehalten.
(2) Änderungen in der Planung und Ausführungsart - auch wenn diese im Angebot beschrieben sind – behalten wir uns vor, soweit diese technisch oder wirtschaftlich zweckmäßig oder notwendig sind oder auf behördlichen Auflagen beruhen und ein triftiger Grund hierfür vorliegt. Derartige Änderungen dürfen sich jedoch nicht wert- oder gebrauchsmindernd auf die Vertragsleistung auswirken und müssen dem Kunden zumutbar sein.
(3) Kundenseits geforderte geänderte oder zusätzliche Leistungen berechtigen uns zu einer Preisanpassung. Die Preisanpassung erfolgt unter Berücksichtigung eines vermehrten oder verminderten Aufwands nach den tatsächlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn.
§ 3 Überlassung von Gegenständen
Von uns zum vorübergehenden Gebrauch dem Kunden überlassene Gegenstände (bspw. Kabel, Verteilerschränke etc.) bleiben in unserem alleinigen Eigentum. Der Kunde nimmt diese während der Überlassung an sich in seine Obhut und ist für pflegliche Behandlung, Erhaltung und ordnungsgemäße Benutzung verantwortlich. Eine Veränderung dieser Gegenstände darf durch den Kunden nicht vorgenommen werden. Der Kunde hat alle zum vorübergehenden Gebrauch überlassene Gegenstände nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung vollständig unbeschädigt zurück zu geben. Der Kunde steht für alle während der Gebrauchsüberlassung eingetretenen Schäden und Verluste an den vorübergehend überlassenen Gegenständen, ohne Rücksicht auf ein Verschulden ein, es sei denn, er weist nach, dass wir selbst die Schäden oder Verluste zu vertreten haben oder natürlicher Verschleiß, bei vertraglicher Nutzung, Ursache war.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(3) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
(4) Dem Kunde stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach dem BGB.
(2) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(4) Die sich aus Abs. 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 6 Kündigung
Sollte dem Kunden ein Kündigungsrecht gemäß § 648 BGB zustehen und dieses Kündigungsrecht ausüben, ohne dass wir diese zu vertreten haben, stehen uns die in § 648 BGB geregelten Ansprüche zu. Statt der sich aus § 648 BGB ergebenden Ansprüche können wir für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe 50% des vereinbarten Gesamtpreises geltend machen, sofern die Kündigung bis zu zwei Wochen vor dem festgelegten Fertigstellungstermin erfolgt, sowie in Höhe von 100% des vereinbarten Gesamtpreises, wenn die Kündigung weniger als zwei Wochen vor dem beabsichtigten Fertigstellungstermin erfolgt. Dieser pauschalierte Anspruch steht uns nicht zu, wenn der Kunde nachweist, dass der nach § 648 BGB uns zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist oder uns gar kein Betrag zusteht.
§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 64750 Lützelbach. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.